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FAQ Kategorie: Fragen zum Artzuschlag

Wie setzt sich die Veranlagungsfläche meines Grundstücks zusammen?

In der zugrunde liegenden Veranlagungsfläche ist zum einen die jeweilige amtliche Grundstücksfläche und zum anderen je nach Vorliegen eines Bebauungsplans die maximal zulässige oder tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse enthalten. Bei unbebauten Grundstücken gilt bei vorhandenem rechtskräftigen Bebauungsplan die maximal zulässige zahl der Vollgeschosse, ansonsten die Zahl der Vollgeschosse der bebauten Grundstücke in unmittelbarer Umgebung.…
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Wie setzt sich der prozentuale Teil des Artzuschlags für Gewerbetreibende und Freiberufler fest?

Die Höhe des Artzuschlages hat sich aus der Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz entwickelt. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten: 20% Ausschließliche gewerbliche oder ähnliche Nutzung in sonstigen Baugebieten: 20% Bei gemischt genutzten Grundstücken in sonstigen Baugebieten: 10%

Müssen Gewerbetreibende einen höheren Beitrag zahlen als Privatpersonen?

Gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstücke, bei denen aufgrund der ausgeübten Tätigkeit mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen oder einer intensiveren Nutzung der Straßen zu rechnen ist, werden grundsätzlich mit einem sogenannten Artzuschlag von 20%, bei nur teilweise gewerblich genutzten Grundstücken mit einem Artzuschlag von 10% belastet.