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FAQ Kategorie: Fragen zur Beitragsberechnung

Wie setzt sich die Veranlagungsfläche meines Grundstücks zusammen?

In der zugrunde liegenden Veranlagungsfläche ist zum einen die jeweilige amtliche Grundstücksfläche und zum anderen je nach Vorliegen eines Bebauungsplans die maximal zulässige oder tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse enthalten. Bei unbebauten Grundstücken gilt bei vorhandenem rechtskräftigen Bebauungsplan die maximal zulässige zahl der Vollgeschosse, ansonsten die Zahl der Vollgeschosse der bebauten Grundstücke in unmittelbarer Umgebung.…
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Werden die gesamten Baukosten der Straße über Beiträge abgerechnet?

Bei der Ermittlung des Beitragssatzes werden alle erforderlichen Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehören auch die Wiederherstellungsbreiten der jeweiligen Wasser- und Kanalleitungsgräben, wenn bei der Sanierung der Straße gleichzeitig die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erneuert werden. Die Wiederherstellungsbreite die Gräben für die Wasser- und Kanalleitungen betreffend wird über die Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Ein Anteil für die Straßenentwässerung…
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Was beinhaltet die gesamte Veranlagungsfläche eines Abrechnungsgebiets?

Die Ermittlung der Veranlagungsfläche ergibt sich im Wesentlichen aus der Prüfung und Erfassung der Daten aus den Selbstauskunftsbögen, wie die Größe der Grundstücksflächen, die Zahl der Vollgeschosse mit den Nutzungsfaktoren und die festgelegten Artzuschläge unter Berücksichtigung der Tiefenbegrenzung für Grundstücke, die in den Außenbereich übergehen. Die Flächen der zu verschonenden Grundstücke werden von der so…
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Für welchen Zeitraum gilt der Beitragssatz?

Der Beitragssatz gilt für den Abrechnungszeitraum von 5 Jahren und fällt in diesem Zeitraum jedes Jahr an.

Auf welchen Baukosten basiert der Beitragssatz?

Der berechnete Beitragssatz beruht auf einer qualifizierten Kostenschätzung. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt und dem Beitrag gegenübergestellt.

Welche Kosten werden umgelegt?

Umgelegt werden immer die Kosten der Erneuerungsmaßnahmen, die jeweils in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren anfallen. Dieser Zeitraum umfasst den Durchschnitt der zu erwartenden Investitionsaufwendungen. Von diesen Aufwendungen wird ein der Allgemeinheit zuzurechnender Anteil von rund einem Drittel abgezogen und über Steuern finanziert. Die verbleibenden und sich für diesen 5-Jahres-Zeitraum ergebenden durchschnittlichen jährlichen…
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