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FAQ Kategorie: Fragen zu den Geschossen eines Gebäudes

Ich habe eingeschossig gebaut. Warum muss ich für zwei- oder mehrgeschossige Bauweise bezahlen?

Aufgrund langjähriger Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz sieht das Satzungsmuster der Stadt vor, dass in beplanten Gebieten die Vollgeschosszahl aus dem jeweiligen Bebauungsplan zu entnehmen ist, unabhängig davon, wie viel Geschosse tatsächlich errichtet wurden. Im unbeplanten Gebiet ergibt sich die Vollgeschosszahl in der Regel aus den tatsächlich errichteten Vollgeschossen. Diese Berechnungsweise gilt ebenfalls für unbebaute Grundstücke, mit…
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Wann zählt ein Keller als Vollgeschoss?

Kellergeschosse gelten als oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberkante hinausragen. Ist dies nicht der Fall, gilt ein Keller unabhängig von der Geschosshöhe nicht als Vollgeschoss. Ragt das Kellergeschoss im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberkante hinaus, zählt es als Vollgeschoss, wenn es eine Höhe von…
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Wann zählt ein Dachgeschoss als Vollgeschoss?

Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat.

Wie wird ein Vollgeschoss definiert?

Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Die Höhe wird von der Oberkante Rohfußboden bis zur Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke gemessen.