Es ist nur dann etwas zu bezahlen, wenn im betroffenen Abrechnungsgebiet auch Investitionen in das Straßennetz stattfinden. Beiträge über einen längeren Zeitraum (hier bis zu 5 Jahre) sind über den gewählten Zeitraum einheitlich.
Es ist nur dann etwas zu bezahlen, wenn im betroffenen Abrechnungsgebiet auch Investitionen in das Straßennetz stattfinden. Beiträge über einen längeren Zeitraum (hier bis zu 5 Jahre) sind über den gewählten Zeitraum einheitlich.