Die Ermittlung der Veranlagungsfläche ergibt sich im Wesentlichen aus der Prüfung und Erfassung der Daten aus den Selbstauskunftsbögen, wie die Größe der Grundstücksflächen, die Zahl der Vollgeschosse mit den Nutzungsfaktoren und die festgelegten Artzuschläge unter Berücksichtigung der Tiefenbegrenzung für Grundstücke, die in den Außenbereich übergehen. Die Flächen der zu verschonenden Grundstücke werden von der so ermittelten Gesamtfläche in Abzug gebracht.