Bei der Ermittlung des Beitragssatzes werden alle erforderlichen Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehören auch die Wiederherstellungsbreiten der jeweiligen Wasser- und Kanalleitungsgräben, wenn bei der Sanierung der Straße gleichzeitig die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erneuert werden. Die Wiederherstellungsbreite die Gräben für die Wasser- und Kanalleitungen betreffend wird über die Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Ein Anteil für die Straßenentwässerung gehört zu den Straßenbaukosten. Von den verbleibenden Kosten wird der Anteil der Allgemeinheit in Form des Gemeindeanteils in Abzug gebracht.