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Allgemeine Informationen

In ihrer Sitzung am 28. November 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen den Beitragssatz in Höhe von 1 Cent und am 16. Dezember 2020 den Beitragssatz in Höhe von 11 Cent für die Kernstadt und 39 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche für Sickenhofen für die seit Beginn des Jahres 2015 geltenden wiederkehrenden Straßenbeiträge in Form einer Beitragssatzsatzung beschlossen. Deren Grundlage ist die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge, die bereits am 12. April 2018 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen beschlossen wurde und am 15. April 2018 in Kraft getreten ist. Mit dem Beschluss der Straßenbeitragssatzung wurde die Umstellung von den vormals einmaligen auf die nun wiederkehrenden Straßenbeiträge vollzogen.

Mit Hilfe des auf dieser Website integrierten Beitragsrechners erfolgt nach der Eingabe der Grundfläche des Grundstücks, der Anzahl der Geschosse und der Nutzungsart die Ermittlung des jährlichen Straßenbeitrags in Form einer Musterberechnung.

Aus dieser Musterberechnung kann vorbehaltlich der Angaben auf den späteren Straßenbeitragsbescheiden die Höhe des jährlichen Beitrags für die Jahre 2020 bis 2024 ersehen werden.

Welche Maßnahmen stehen als nächstes an?

Die ersten wiederkehrenden Straßenbeitragsbescheide für das Abrechnungsgebiet Babenhausen Kernstadt werden im Laufe des 1. Halbjahres 2021 erlassen.

Für Babenhausen beinhaltet dies die Beitragsabrechnungen für die abgelaufenen Jahre 2019 und 2020.

Für das Abrechnungsgebiet Sickenhofen ist der Versand der ersten Bescheide für das Jahr 2022 vorgesehen.