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Welche Kosten werden umgelegt?

Umgelegt werden immer die Kosten der Erneuerungsmaßnahmen, die jeweils in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren anfallen. Dieser Zeitraum umfasst den Durchschnitt der zu erwartenden Investitionsaufwendungen. Von diesen Aufwendungen wird ein der Allgemeinheit zuzurechnender Anteil von rund einem Drittel abgezogen und über Steuern finanziert. Die verbleibenden und sich für diesen 5-Jahres-Zeitraum ergebenden durchschnittlichen jährlichen Erneuerungskosten werden anteilig und jeweils auf das Abrechnungsgebiet bezogen auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

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