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Warum werden künftig wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben?

In der aktuellen Fassung des Kommunalabgabengesetzes ist die Erhebung von Straßenbeiträgen eine Kann-Bestimmung. Da die Haushaltslage es zugelassen hat und häufig der Kanal und nicht der Zustand der Straße der Anlass der Straßenerneuerung war, wurden in der Vergangenheit in vielen Kommunen oft keine Straßenbeiträge erhoben. Vor dem Hintergrund der nachhaltigen Ausrichtung und mit Blick auf die Finanzlage der Stadt Babenhausen ist ein Verzicht auf Beiträge unumgänglich. Eine Umlage der Straßenbaukosten nur auf die Anlieger der erneuerten Straße würde einen hohen einmaligen Straßenbeitrag für diese Anleger bedeuten. Alle anderen, die die Straße jedoch ebenfalls benutzen, hätten keinen Beitrag zu bezahlen. Um diese Ungleichbehandlungen zu beenden, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, zukünftige Straßenerneuerungsmaßnahmen auf alle Anlieger eines jeweiligen Abrechnungsgebietes umzulegen.

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