Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Die Höhe wird von der Oberkante Rohfußboden bis zur Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke gemessen.
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Die Höhe wird von der Oberkante Rohfußboden bis zur Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke gemessen.