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FAQ Kategorie: Allgemeine Fragen

Wie setzt sich die Veranlagungsfläche meines Grundstücks zusammen?

In der zugrunde liegenden Veranlagungsfläche ist zum einen die jeweilige amtliche Grundstücksfläche und zum anderen je nach Vorliegen eines Bebauungsplans die maximal zulässige oder tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse enthalten. Bei unbebauten Grundstücken gilt bei vorhandenem rechtskräftigen Bebauungsplan die maximal zulässige zahl der Vollgeschosse, ansonsten die Zahl der Vollgeschosse der bebauten Grundstücke in unmittelbarer Umgebung.…
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Werden die gesamten Baukosten der Straße über Beiträge abgerechnet?

Bei der Ermittlung des Beitragssatzes werden alle erforderlichen Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehören auch die Wiederherstellungsbreiten der jeweiligen Wasser- und Kanalleitungsgräben, wenn bei der Sanierung der Straße gleichzeitig die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erneuert werden. Die Wiederherstellungsbreite die Gräben für die Wasser- und Kanalleitungen betreffend wird über die Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Ein Anteil für die Straßenentwässerung…
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Was beinhaltet die gesamte Veranlagungsfläche eines Abrechnungsgebiets?

Die Ermittlung der Veranlagungsfläche ergibt sich im Wesentlichen aus der Prüfung und Erfassung der Daten aus den Selbstauskunftsbögen, wie die Größe der Grundstücksflächen, die Zahl der Vollgeschosse mit den Nutzungsfaktoren und die festgelegten Artzuschläge unter Berücksichtigung der Tiefenbegrenzung für Grundstücke, die in den Außenbereich übergehen. Die Flächen der zu verschonenden Grundstücke werden von der so…
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Wer entscheidet, welche Straßen saniert/erneuert werden?

Die Stadt erstellt alle 3-5 Jahre ein Bauprogramm, verbunden mit einer Überprüfung des Kanals und anderen Leitungen. Alle Gewerke werden auf ihren Zustand überprüft. Die Stadtverordnetenversammlung legt danach die neue Prioritätenliste fest.

Wer ist beitragspflichtig?

Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides Eigentümer des beitragspflichtigen Grundstücks ist. Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers. Gegenstand der Beitragspflicht ist das Grundstück, welches im Grundbuch eingetragen ist.

Was sind die Vorteile der wiederkehrenden Straßenbeiträge?

Gleichmäßige vorhersehbare Belastung der Bürger über mehrere Jahre Solidarische Verteilung, da alle das Straßensystem nutzen und auf dieses angewiesen sind (Solidargemeinschaft) Auf die Gesamtdauer gesehen (30 Jahre) geringere Beiträge als bei der einmaligen Zahlung Hohe Einmalbelastung entfällt Nur einfache Belastung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken Notwendige Beitragsmaßnahmen werden nicht hinausgeschoben

Können die wiederkehrenden Beiträge auf Mieter umgelegt werden?

Zwar erweckt der wiederkehrende Straßenbeitrag aufgrund seiner Bezeichnung, Fälligkeit und Dauerhaftigkeit den Eindruck, dass es sich um eine „laufende öffentliche Last“ im Sinne des § 2 Nr. 1 BetrKV handele, die auf Mieter umgelegt werden können. Jedoch ist der wiederkehrende Straßenbeitrag nach wie vor ein Beitrag nach KAG und dient jeweils der Finanzierung von (einmaligen)…
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Müssen Gewerbetreibende einen höheren Beitrag zahlen als Privatpersonen?

Gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstücke, bei denen aufgrund der ausgeübten Tätigkeit mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen oder einer intensiveren Nutzung der Straßen zu rechnen ist, werden grundsätzlich mit einem sogenannten Artzuschlag von 20%, bei nur teilweise gewerblich genutzten Grundstücken mit einem Artzuschlag von 10% belastet.

Wer muss den wiederkehrenden Straßenbeitrag zahlen?

Grundsätzlich ist jeder, der Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines Grundstücks ist, welches innerörtlich vom öffentlichen Straßennetz des Abrechnungsgebiets zugänglich ist, beitragspflichtig. Hiervon sind befristet die Grundstücke ausgenommen, für die Erschließungsbeiträge oder andere einmalige Beiträge in den vergangenen 25 Jahren erhoben wurden. Diese sind, bis zum Ablauf von mindestens 5 Jahren und längstens 25 Jahren ab Entstehung…
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Warum werden künftig wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben?

In der aktuellen Fassung des Kommunalabgabengesetzes ist die Erhebung von Straßenbeiträgen eine Kann-Bestimmung. Da die Haushaltslage es zugelassen hat und häufig der Kanal und nicht der Zustand der Straße der Anlass der Straßenerneuerung war, wurden in der Vergangenheit in vielen Kommunen oft keine Straßenbeiträge erhoben. Vor dem Hintergrund der nachhaltigen Ausrichtung und mit Blick auf…
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